Arbeitssicherheitsschuh-Einlagen

Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe unterliegen einer Baumusterprüfung EN ISO 20345:2011

Das bedeutet, die Art der Bauweise und Ausführung ist reglementiert, so dass der Arbeitsschuh weiterhin den ursprünglichen technischen Erfordernissen wie z.B. einer Schutzfunktion des Fußes entspricht.

Eine Verwendung konventioneller Einlagen in Arbeitsschuhen ist unzulässig.

Zur Genehmigung und Fertigung von Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe benötigen wir, neben der ärztlichen Verordnung, verschiedene Formulare der Deutschen Rentenversicherung.

Sie bekommen diese Formulare in unserer Werkstatt oder können sie über die Webseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.

Formulare bei einer Erstversorgung:
- G 0100
- G 0133
- G 0134 (Notwendigkeitsbescheinigung - wird vom Arbeitgeber ausgefüllt)
- ärztliche Verordnung

Formulare bei einer Folgeversorgung:
- G 0135
- ärztliche Verordnung

Der Markt an Arbeitsschuhherstellern nimmt stetig zu. Über den Handel bieten Hersteller z.B. aus China, Modelle zu günstigen Preisen an, für die es weder ein TÜV-Prüfsiegel gibt, noch jemals eine Baumusterprüfung erfolgte.

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir werden eine passende und sichere Versorgung für Sie finden.

Ihr persönlicher Beratungstermin

Gerne können unter "Termin buchen" einen Kontakt zu uns herstellen. Um Ihren individuellen Beratungstermin festzulegen, melden wir uns bei Ihnen per Anruf oder E-Mail. Unter "Rezept online" können Sie uns Ihre vorher gescannte oder auch fotografierte Verordnung vorab zukommen lassen.